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   VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/2016   

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VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/2016 (https://dejure.org/2016,53700)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2016 - VgK-44/2016 (https://dejure.org/2016,53700)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2016 - VgK-44/2016 (https://dejure.org/2016,53700)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 BVwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, Tz. 14 a. E.).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - Verg W 10/09; OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, 13 Verg 4710 zit. nach ibr-online).
  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2010 - Verg W 8/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Das gilt nach Auffassung des OLG Brandenburg (noch zum alten Recht) selbst dann, wenn die vom Auftraggeber vertretene Auffassung nicht zwingend richtig, sondern nur vertretbar ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2010 - Verg W 8/10).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Nach Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14) ist eine Korrektur der nach dem Angebotswert ermittelten Gebühr aufgrund des § 3 BVwKostG zugrunde liegenden Kostendeckungsprinzips geboten, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht (BGH Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, Tz. 14 a. E.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • OLG Dresden, 14.11.2012 - Verg 8/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.11.2016 - VgK-44/16
    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VgV oder EU-VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.- - 11 Verg 7/13) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08, und vom 28.02.2011, Verg 23/10; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

  • VK Niedersachsen, 31.01.2012 - VgK-58/11

    Konfliktsituation in einem Vergabeverfahren wegen der Beratung durch einen

  • OLG Hamburg, 03.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer

  • VK Niedersachsen, 20.06.2016 - VgK-17/16

    Prüfung der Übernahme der Krankenbehandlung von nicht krankenversicherten

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.07.2016 - 3 VK LSA 20/16

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit bei

  • VK Niedersachsen, 13.05.2016 - VgK-10/16

    Vergabesperre und Ausschluss aus einem Vergabeverfahren; Ausschreibung der

  • VK Niedersachsen, 15.09.2016 - VgK-34/16
  • VK Niedersachsen, 07.08.2009 - VgK-32/09

    Ausschluss mangels Zuverlässigkeit nach durchgeführter Eignungsprüfung

  • VK Sachsen, 01.03.2017 - 1/SVK/037-16

    Präqualifiziert heißt nicht (automatisch) geeignet!

    Fraglich ist somit, ob es für die vergaberechtliche Entscheidung genügt, dass eine vorzeitige Beendigung des früheren öffentlichen Auftrags gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorlag und dass diese Beendigung nicht völlig ohne konkret greifbaren Anlass oder erkennbar missbräuchlich erfolgte (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2016 - 1 VK 3/16; VK Lüneburg, 14.11.2016 - VgK-44/2016), oder ob noch weitere Anhaltspunkte hinzukommen müssen.
  • VK Thüringen, 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

    Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

    Nach Auffassung der Vergabekammer Lüneburg genügt es, dass die außerordentliche Kündigung nicht völlig ohne konkret greifbaren Anlass oder erkennbar missbräuchlich erfolgte (Vergabekammer Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2016, Az.: VgK-44/2016 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 05.02.2021 - VgK-50/20

    Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

    Die Beharrlichkeit eines Unternehmens darf dem Auftraggeber nicht das Instrument des Bieterausschlusses wegen vorhergehender Vertragsverletzung entwinden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16; zuvor VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2016 - VgK-44/2016).
  • VK Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 1 VK 51/18

    Erneute Teilnahme nach außerordentlicher Kündigung?

    Die Vergabekammer ist hier in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 09.01.2017 - 13 Verg 9/16) und den Vergabekammern Thüringen (Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF) und Lüneburg (Beschluss vom 14.11.2016, VgK-44/2016) der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung nicht in voller Tiefe zu prüfen ist.
  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

    Dementsprechend erfolgt auch in der Regel ein Abschlag auf die Gebühr, wenn dieser Aufwand entfällt (vgl. VK Niedersachsen vom 14.11.2016, VgK-44/2016: 1/6; andere Vergabekammern gewichten die mündliche Verhandlung mit 1/5).
  • VK Niedersachsen, 30.11.2020 - VgK-44/20

    Vermutungen verhelfen Nachprüfungsantrag nicht zum Erfolg!

    Option und die Verpflichtung eröffnet worden ist, Verstöße klar zu dokumentieren, zu benennen und Konsequenzen daraus zu ziehen (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2016, VgK-44/2016, Blatt 10, nachfolgend OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2017, 13 Verg 9/16).
  • VK Niedersachsen, 28.01.2021 - VgK-50/20

    Preis als einziges Zuschlagskriterium i.R.d. Ausschreibung der Abholung und

    Die Beharrlichkeit eines Unternehmens darf dem Auftraggeber nicht das Instrument des Bieterausschlusses wegen vorhergehender Vertragsverletzung entwinden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16; zuvor VK Niedersachsen, Beschluss vom 14.11.2016/, VgK-44/2016).
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